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Impressum Vorlage – Kostenlos als Word & PDF

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Impressum Vorlage – Kostenlos als Word & PDF

Ein Impressum ist für fast jede Website in Deutschland gesetzlich Pflicht. Das gilt, sobald geschäftliche oder journalistisch-redaktionelle Inhalte angeboten werden. Diese Vorlage als Word- und PDF-Datei zeigt alle Pflichtangaben – Sie tragen nur noch Ihre eigenen Daten ein.

Was muss unbedingt in ein Impressum? Die Pflichtangaben

FeldErklärung
Name / FirmennameVollständiger Vor- und Nachname bzw. die im Handelsregister eingetragene Firmenbezeichnung.
AnschriftLadungsfähige Adresse, kein Postfach.
KontaktdatenTelefonnummer und E-Mail-Adresse für schnelle elektronische Kontaktaufnahme.
Vertretungsberechtigte PersonBei GmbH oder UG der Geschäftsführer, bei Vereinen der Vorstand.
RegistereintragHandelsregisternummer und Registergericht, bei Vereinen die Vereinsregisternummer.
USt-IdNr.Nur Pflicht, wenn eine Umsatzsteuer-ID vorhanden ist – Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. lassen dieses Feld weg.
AufsichtsbehördeNur bei erlaubnispflichtigen Berufen relevant, etwa Makler oder Versicherungsvermittler.
StreitschlichtungLink zur OS-Plattform der EU sowie ein Hinweis zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren.

Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt für die häufigsten Fälle. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie insbesondere bei einer GmbH, einem Verein oder einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit, ob zusätzliche Angaben nötig sind, statt sich blind auf ein Formular zu verlassen.

Impressum Vorlage – Kostenlos als Word & PDF

Wie formuliere ich ein Impressum? Schritt für Schritt

Tragen Sie zuerst Ihren vollständigen Namen oder Firmennamen sowie die ladungsfähige Anschrift ein. Ein Postfach reicht dafür nicht aus, auch wenn Sie von zu Hause aus arbeiten.

Ergänzen Sie Telefonnummer und E-Mail-Adresse, damit Nutzer Sie schnell elektronisch erreichen können. Bei einer GmbH oder UG nennen Sie zusätzlich den Geschäftsführer. Ergänzen Sie auch Handelsregisternummer und zuständiges Registergericht.

Führen Sie Ihre USt-IdNr. nur auf, wenn Sie tatsächlich eine besitzen. Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ohne separate USt-IdNr., lassen Sie dieses Feld einfach frei. Eine falsche oder erfundene Nummer einzutragen ist keine Alternative.

Ergänzen Sie am Ende den Hinweis zur EU-Streitschlichtung mit Link zur OS-Plattform. Nennen Sie außerdem Ihre Position zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren.

Impressum Vorlage – Kostenlos als Word & PDF

Beispiel: Impressum für einen Kleinunternehmer

Eine selbstständige Grafikdesignerin ohne Umsatzsteuerpflicht trägt Name, Anschrift und Telefonnummer ein. Sie ergänzt ihre E-Mail-Adresse und einen Verweis auf § 19 UStG, wonach sie keine Umsatzsteuer ausweist.

Das Feld für die USt-IdNr. lässt sie komplett leer. Einen Handelsregistereintrag hat sie als Einzelunternehmerin nicht, dieses Feld entfällt daher ebenfalls. Übrig bleiben nur die Pflichtfelder, die für ihre Rechtsform tatsächlich zutreffen.

Rechtlicher Hintergrund: Wer braucht ein Impressum?

Die Impressumspflicht regelt heute § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Dieses Gesetz hat 2024 die frühere Regelung im Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Inhaltlich hat sich an den Pflichtangaben wenig geändert. Betroffen sind alle geschäftsmäßigen Telemedien, also Websites mit kommerziellem, aber auch mit dauerhaftem journalistisch-redaktionellem Zweck.

Für eine rein private Website ohne jede geschäftliche Absicht besteht grundsätzlich keine Impressumspflicht, etwa bei einem privaten Fotoalbum ohne Werbung. Sobald Sie jedoch Affiliate-Links, Werbebanner oder eigene Produkte einbinden, gilt die Seite als geschäftsmäßig. Ein Impressum ist dann Pflicht.

Ein Verein braucht ein Impressum, sobald seine Website mehr als reine Vereinsinformationen ohne wirtschaftlichen Bezug zeigt. Das betrifft etwa Spendenaufrufe mit Kontoverbindung oder einen Vereinsshop. Ergänzen Sie in diesem Fall Vorstand und Vereinsregisternummer statt einer Handelsregisternummer.

Was droht ohne korrektes Impressum?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist ein klassischer Abmahngrund. Mitbewerber oder spezialisierte Kanzleien prüfen gezielt Websites auf fehlende Pflichtangaben und mahnen Verstöße kostenpflichtig ab.

Die Kosten einer solchen Abmahnung liegen häufig im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich, je nach Streitwert und beauftragter Kanzlei. Zusätzlich verlangt der Abmahner meist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Ein sorgfältig ausgefülltes Impressum vermeidet dieses Risiko fast vollständig und kostet Sie nur wenige Minuten Zeit.

Häufiger Fehler: Impressum nur auf der Startseite

Ein verbreiteter Fehler ist, das Impressum nur auf der Startseite zu verlinken statt auf jeder Unterseite. Rechtlich muss es von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Meist gelingt das über einen dauerhaft sichtbaren Link im Footer.

Auch Social-Media-Profile mit kommerziellem Zweck brauchen ein eigenes, vollständiges Impressum. Ein Instagram-Business-Account mit Shop-Funktion etwa braucht die Angaben in der Profilbeschreibung oder über einen direkten Link. Ein reiner Verweis auf die Haupt-Website reicht bei Instagram oft nicht, wenn er nicht unmittelbar zugänglich ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie sieht ein korrektes Impressum aus?

Es enthält Name, ladungsfähige Anschrift und Kontaktdaten. Bei Kapitalgesellschaften kommen Geschäftsführer sowie Registerdaten hinzu. Es muss von jeder Seite Ihrer Website mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.

Wie formuliere ich ein Impressum, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Nutzen Sie die gleiche Vorlage wie umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Lassen Sie aber das Feld für die USt-IdNr. leer, da Sie nach § 19 UStG keine besitzen.

Was muss unbedingt in ein Impressum, das für eine private Website gilt?

Sobald Ihre private Website Werbung, Affiliate-Links oder eigene Angebote enthält, gelten dieselben Pflichtangaben wie bei einem gewerblichen Anbieter. Name, Anschrift und Kontaktdaten sind dann Pflicht.

Kann man ein Impressum selbst erstellen, ohne einen Anwalt zu beauftragen?

Ja, für die meisten Standardfälle reicht eine geprüfte Vorlage mit den gesetzlichen Pflichtfeldern aus. Bei besonderen Konstellationen, etwa erlaubnispflichtigen Berufen, lohnt sich eine kurze anwaltliche Prüfung.

Brauche ich für mein Vereins-Impressum eine Handelsregisternummer?

Nein. Vereine tragen stattdessen die Vereinsregisternummer und das zuständige Amtsgericht ein. Ergänzen Sie außerdem den vertretungsberechtigten Vorstand.

Muss ich mein Impressum aktualisieren, wenn ich umziehe?

Ja, sofort. Eine veraltete Anschrift macht das Impressum unvollständig und damit angreifbar. Prüfen Sie Ihr Impressum außerdem bei jeder Änderung der Rechtsform oder Geschäftsführung.

Reicht ein Kontaktformular anstelle einer E-Mail-Adresse?

Nein, ein reines Kontaktformular ohne direkt sichtbare E-Mail-Adresse gilt laut mehreren Gerichtsentscheidungen als nicht ausreichend. Nennen Sie zusätzlich immer eine funktionierende E-Mail-Adresse.

Brauche ich für einen Onlineshop zusätzliche Angaben im Impressum?

Ja, in der Regel ergänzen Sie den Verweis auf die Verbraucherstreitschlichtung sowie gegebenenfalls Ihre zuständige Kammer oder Aufsichtsbehörde, falls Ihre Branche einer besonderen Zulassung unterliegt.

Diese Vorlage dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.