Anders als das Arbeitszeugnis am Ende eines Arbeitsverhältnisses wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt, während die Beschäftigung noch läuft. Typische Anlässe sind ein Wechsel des direkten Vorgesetzten, eine interne Versetzung oder eine geplante Bewerbung während der Elternzeit.
Inhaltlich unterscheidet sich ein Zwischenzeugnis kaum vom qualifizierten Arbeitszeugnis. Es bewertet Leistung und Verhalten und folgt derselben verklausulierten „Zeugnissprache", in der bestimmte Formulierungen feste Notenwerte transportieren.
Der wesentliche Unterschied liegt im Schlusssatz. Ein Zwischenzeugnis endet nicht mit Dank und Zukunftswünschen wie ein Abschlusszeugnis. Es hält lediglich fest, dass das Arbeitsverhältnis zum Ausstellungsdatum weiterhin besteht.

Was gehört in ein Zwischenzeugnis? Die wichtigsten Angaben
| Feld | Erklärung |
|---|---|
| Überschrift | Klare Bezeichnung als „Zwischenzeugnis", damit der Unterschied zum Abschlusszeugnis erkennbar ist. |
| Personalien | Vollständiger Name, Geburtsdatum und Eintrittsdatum des Arbeitnehmers. |
| Stellenbezeichnung und Aufgabenbereich | Aktuelle Position sowie eine Beschreibung der wichtigsten Tätigkeiten. |
| Leistungsbeurteilung | Bewertung von Fachwissen, Arbeitsweise und Erfolgen in der verschlüsselten Zeugnissprache. |
| Verhaltensbeurteilung | Einschätzung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. |
| Anlass der Ausstellung | Optionaler Hinweis auf den Grund, z. B. Vorgesetztenwechsel oder Wunsch des Arbeitnehmers. |
| Schlussformel | Zusammenfassende, aber zukunftsoffene Formulierung ohne Dank- oder Abschiedsfloskeln. |
| Ort, Datum und Unterschrift | Ausstellungsort und -datum sowie Unterschrift eines Vorgesetzten mit Zeichnungsberechtigung. |
Wie beim regulären Arbeitszeugnis gilt: „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" steht für die Note sehr gut. „Zu unserer Zufriedenheit" liegt eher im mittleren Bereich. Wer sein Zwischenzeugnis selbst prüfen möchte, sollte diese Notencodes kennen.

So nutzen Sie die Vorlage
Füllen Sie zunächst die Personalien und die aktuelle Stellenbezeichnung vollständig aus. Beschreiben Sie den Aufgabenbereich so konkret, wie es die tatsächliche Tätigkeit hergibt.
Vage Formulierungen wie „verschiedene Aufgaben" wirken unprofessionell. Sie lassen zudem Rückschlüsse auf eine schwache Bewertung zu.
Formulieren Sie die Leistungsbeurteilung entsprechend der tatsächlichen Bewertung in der etablierten Zeugnissprache. Wer sich unsicher ist, sollte vor der Unterschrift eine Zeugnissprache-Übersicht zu Rate ziehen.
Nennen Sie in der Verhaltensbeurteilung sowohl das Verhalten gegenüber Vorgesetzten als auch gegenüber Kollegen. Fehlt einer dieser beiden Aspekte komplett, kann das als versteckter Hinweis auf ein Problem gelesen werden.
Ergänzen Sie, sofern gewünscht, den Anlass der Ausstellung, etwa einen Wechsel der Führungskraft. Verpflichtend ist diese Angabe aber nicht.
Achten Sie beim Schlusssatz besonders genau auf die Formulierung. Da das Arbeitsverhältnis weiterläuft, gehören Dankesworte und Zukunftswünsche hier nicht hinein. Ein neutraler Satz reicht, der bestätigt, dass das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht.
Lassen Sie das fertige Zwischenzeugnis von einer Person mit ausreichender Zeichnungsberechtigung unterschreiben. In der Regel ist das der direkte Vorgesetzte oder die Personalabteilung.
Bewahren Sie eine Kopie für Ihre eigenen Bewerbungsunterlagen auf. Ein aktuelles Zwischenzeugnis wird bei künftigen Bewerbungen häufig zusätzlich verlangt.
Sollten Sie mit einzelnen Formulierungen nicht einverstanden sein, sprechen Sie das zeitnah an. Ein Zwischenzeugnis lässt sich meist unkomplizierter nachbessern als ein finales Arbeitszeugnis nach Vertragsende.

Wann Sie ein Zwischenzeugnis anfordern sollten
Ein klassischer Anlass ist der Wechsel des direkten Vorgesetzten. Die neue Führungskraft kennt Ihre bisherige Leistung nicht aus eigener Erfahrung, ein aktuelles Zeugnis schließt diese Lücke.
Auch vor einer internen Versetzung in eine andere Abteilung lohnt sich ein Zwischenzeugnis. Es hält die bisherige Leistung fest, bevor eine neue Führungskraft übernimmt und den Zeitraum davor kaum bewerten kann.
Während einer längeren Elternzeit oder Freistellung verlieren sich Details der bisherigen Zusammenarbeit erfahrungsgemäß schnell. Ein Zwischenzeugnis vor Beginn der Pause sichert die Bewertung, solange sie noch frisch ist.
Planen Sie eine Bewerbung, während Sie noch angestellt sind, ist ein Zwischenzeugnis fast unverzichtbar. Ein aktuelles Abschlusszeugnis existiert schließlich noch nicht, und Personaler erwarten trotzdem einen aktuellen Nachweis.
Auch bei einer bevorstehenden Fusion oder Umstrukturierung des Unternehmens ist ein Zwischenzeugnis sinnvoll. Nach einer Übernahme ist oft unklar, wer später überhaupt noch Auskunft über die frühere Leistung geben kann.
Zögern Sie bei einem berechtigten Anlass nicht, das Zwischenzeugnis aktiv einzufordern. Arbeitgeber stellen es selten von sich aus ohne konkrete Nachfrage des Arbeitnehmers aus.
Reichen Sie die Anfrage schriftlich ein und nennen Sie kurz den konkreten Anlass. Das erleichtert der Personalabteilung die Bearbeitung und beschleunigt in der Praxis meist die zügige Ausstellung des Dokuments.
Häufig gestellte Fragen
Habe ich als Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur bei einem berechtigten Interesse, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel oder einer geplanten Bewerbung. Ansonsten liegt die Ausstellung im Ermessen des Arbeitgebers.
Wie unterscheidet sich ein Zwischenzeugnis vom Abschlusszeugnis?
Inhaltlich sind beide fast identisch aufgebaut. Der Schlusssatz eines Zwischenzeugnisses verzichtet aber auf Dank- und Abschiedsformulierungen, da das Arbeitsverhältnis weiterläuft.
Wie formuliere ich den Schlusssatz in einem Zwischenzeugnis richtig?
Der Schlusssatz sollte neutral bestätigen, dass das Arbeitsverhältnis zum Ausstellungsdatum fortbesteht. Dank oder Zukunftswünsche gehören hier nicht hinein.
Kann ich ein Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch anfordern?
Ja, ein ausdrücklicher Wunsch des Arbeitnehmers gilt in der Regel als ausreichendes berechtigtes Interesse.
Was steht in einem guten Zwischenzeugnis?
Ein gutes Zwischenzeugnis enthält eine konkrete Aufgabenbeschreibung sowie eine positive Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Auffällige Lücken oder vage Formulierungen fehlen.
Kann ich später noch ein zweites Zwischenzeugnis verlangen?
Ja, bei einem erneuten berechtigten Anlass, etwa einem weiteren Vorgesetztenwechsel, können Sie ein neues Zwischenzeugnis anfordern.
Wie lange dauert es üblicherweise, bis ich ein Zwischenzeugnis erhalte?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis sollte die Personalabteilung ein Zwischenzeugnis aber innerhalb weniger Wochen nach der Anfrage ausstellen können.
Darf mein Arbeitgeber die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses grundlos verweigern?
Liegt ein berechtigtes Interesse vor, etwa ein Vorgesetztenwechsel, darf der Arbeitgeber die Ausstellung nicht grundlos verweigern. Ohne einen solchen Anlass besteht dagegen kein durchsetzbarer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
Kann ich mein Zwischenzeugnis später in ein Abschlusszeugnis umwandeln lassen?
Ja, beim tatsächlichen Ausscheiden aus dem Unternehmen wird üblicherweise die Bewertung aus dem letzten Zwischenzeugnis übernommen. Sie wird lediglich um den passenden Abschiedscharakter im abschließenden Schlusssatz ergänzt, sofern sich die Leistung zwischenzeitlich nicht verändert hat.