Eine Garage lässt sich zusammen mit einer Wohnung vermieten. Sie lässt sich aber auch eigenständig vermieten, unabhängig von einer Wohnungsmiete. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie über Kündigungsfristen und Kündigungsschutz entscheidet. Diese Vorlage deckt speziell den eigenständigen Garagenmietvertrag ausführlich ab.
Eigenständiger Garagenmietvertrag oder Teil des Wohnungsmietvertrags?
Ist die Garage im selben Vertrag wie die Wohnung mitvermietet, gilt für sie automatisch der volle Kündigungsschutz des Wohnraummietrechts. Der Vermieter kann sie dann nicht separat kündigen. Das gilt, solange die Wohnung weiterhin vermietet ist.
Wird die Garage dagegen in einem eigenen, von der Wohnung unabhängigen Vertrag vermietet, gilt sie rechtlich als „sonstiger Mietraum" nach § 578 BGB. Für diesen Fall gelten die kürzeren, flexibleren Kündigungsfristen der Geschäftsraummiete. Der strengere Wohnraum-Kündigungsschutz greift hier nicht.
Diese Unterscheidung entscheidet also nicht nur über die Frist selbst, sondern auch darüber, ob der Vermieter überhaupt einen Grund für die Kündigung braucht. Prüfen Sie deshalb beim Vertragsabschluss genau, welche Variante tatsächlich vorliegt.
| Konstellation | Kündigungsschutz |
|---|---|
| Garage im Wohnungsmietvertrag enthalten | Voller Wohnraum-Kündigungsschutz, keine grundlose Kündigung möglich. |
| Garage in separatem Vertrag, anderer Vermieter/Mieter-Konstellation | Kündigungsfristen nach § 580a BGB, meist deutlich kürzer. |
| Garage separat, aber faktisch an dieselbe Wohnung gekoppelt | Rechtsprechung wertet dies teils als wirtschaftliche Einheit – im Zweifel rechtlich prüfen lassen. |
Kündigungsfrist bei einem eigenständigen Garagenmietvertrag
Für einen separaten Garagenmietvertrag ohne Bezug zu einer Wohnung gilt § 580a BGB. Bei monatlicher Mietzahlung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats.
Kürzer als die pauschalen drei Monate beim Wohnraummietvertrag ist das nicht automatisch, die Berechnung läuft aber nach anderen Regeln.
Vereinbaren Sie die genaue Kündigungsfrist ausdrücklich im Vertrag, um Unklarheiten zu vermeiden. Eine feste Frist von einem Monat zum Monatsende ist bei einem eigenständigen Garagenmietvertrag üblich und zulässig. Schreiben Sie diese Frist wörtlich in den Vertrag, statt nur auf den Gesetzestext zu verweisen.
Miete, Kaution und Nebenkosten bei der Garage
Die Miete für eine Garage wird meist als Pauschale ohne separate Nebenkostenabrechnung vereinbart. Laufende Kosten wie Strom für ein Rolltor fallen selten an. Eine Kaution ist bei Garagenmietverträgen nicht zwingend üblich, aber zulässig. Ein bis zwei Monatsmieten sind ein gängiger Richtwert.
| Feld | Angabe |
|---|---|
| Garagennummer / Lage | [z. B. Garage Nr. 4, Zufahrt Nordseite]. |
| Monatsmiete | [Betrag] EUR, inklusive Nebenkosten. |
| Kaution | [optional, 1–2 Monatsmieten]. |
| Nutzung | Ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen, keine Lagerung von Gefahrstoffen. |
| Schlüsselübergabe | [Anzahl der übergebenen Schlüssel/Fernbedienungen]. |
Nutzung der Garage vertraglich einschränken
Legen Sie fest, dass die Garage ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen dient, wenn Sie eine Nutzung als Lager oder Werkstatt ausschließen möchten. Ohne diese Klausel darf der Mieter die Garage grundsätzlich auch anderweitig nutzen, solange dadurch keine Schäden entstehen.
Verbieten Sie ausdrücklich die Lagerung brennbarer oder gefährlicher Stoffe. Das gilt besonders, wenn die Garage an das Wohngebäude angrenzt. Eine solche Klausel schützt vor Versicherungsproblemen im Schadensfall und schafft von Anfang an Klarheit über erlaubte und verbotene Nutzungen.
Wichtiger Hinweis zur Untervermietung
Eine Untervermietung der Garage an Dritte sollte der Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erlauben. Ohne diese Klausel könnte der Mieter theoretisch den Stellplatz an eine fremde Person weitervermieten, ohne dass der Vermieter Einfluss darauf hat.
Versicherung und Haftung bei einer vermieteten Garage
Klären Sie im Vertrag, wer für Schäden am Gebäude aufkommt. Ein Beispiel wäre ein defektes Rolltor oder ein beschädigtes Dach. Der Vermieter sollte über eine Gebäudeversicherung verfügen, die auch die Garage einschließt.
Für Schäden, die der Mieter durch unsachgemäße Nutzung verursacht, etwa durch Anfahren des Tors, haftet in der Regel der Mieter.
Weisen Sie den Mieter im Vertrag darauf hin, dass eigene Gegenstände in der Garage nicht automatisch über die Gebäudeversicherung des Vermieters abgesichert sind. Für hochwertige gelagerte Gegenstände empfiehlt sich eine eigene Hausratversicherung mit entsprechendem Einschluss.
Musterformulierung für die Kündigung eines Garagenmietvertrags
Eine kurze, formal korrekte Kündigung genügt bei einem eigenständigen Garagenmietvertrag. Ein typischer Wortlaut lautet so: „Hiermit kündige ich den Mietvertrag über die Garage Nr. [Nummer] vom [Datum des Vertragsschlusses] fristgerecht zum [Datum]" — so einfach kann das Schreiben aussehen.
Ergänzen Sie Namen, Anschrift und Unterschrift. Versenden Sie das Schreiben rechtzeitig vor Fristablauf, am besten per Einwurf-Einschreiben.
Zustand bei Übergabe dokumentieren
Halten Sie den Zustand der Garage bei Übergabe schriftlich fest, ähnlich wie bei einer Wohnung. Notieren Sie sichtbare Schäden am Boden, an den Wänden und am Tor, und machen Sie ergänzend ein paar Fotos.
Übergeben Sie zusätzlich alle Schlüssel und Fernbedienungen gegen eine kurze Quittung. So lässt sich später eindeutig klären, wie viele Zugangsmittel der Mieter tatsächlich erhalten hat, falls bei Auszug etwas fehlt. Dieser kleine Aufwand bei der Übergabe erspart häufig größere Diskussionen am Ende des Mietverhältnisses.
Häufig gestellte Fragen
Braucht eine Garage einen eigenen Mietvertrag, wenn sie zur Wohnung gehört?
Nicht zwingend, aber empfehlenswert zur klaren Dokumentation. Rechtlich reicht die Aufnahme in den Wohnungsmietvertrag.
Wie kündige ich einen eigenständigen Garagenmietvertrag?
Nach § 580a BGB, meist mit einer im Vertrag vereinbarten Frist von einem Monat zum Monatsende. Prüfen Sie die genaue Formulierung im jeweiligen Vertrag.
Ist eine Kaution bei einem Garagenmietvertrag üblich?
Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber häufig in Höhe von ein bis zwei Monatsmieten vereinbart.
Darf der Mieter die Garage als Lagerraum nutzen?
Nur wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich ausschließt. Eine Nutzungsbeschränkung auf Fahrzeuge sollte klar formuliert sein.
Was passiert, wenn die Wohnung gekündigt wird, aber der Garagenvertrag separat läuft?
Beide Verträge laufen unabhängig voneinander weiter. Jeder endet erst durch eine eigene Kündigung nach seiner jeweils geltenden Frist.