Wer als Arbeitnehmer selbst kündigt, braucht dafür keinen besonderen Grund. Wichtig ist nur, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und fristgerecht beim Arbeitgeber ankommt. Nach § 623 BGB ist eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax rechtlich unwirksam.
Diese Vorlage enthält die korrekte Form für ein eigenhändig unterschriebenes Kündigungsschreiben. Sie lässt sich in wenigen Minuten mit den eigenen Daten füllen.
Was gehört in ein Kündigungsschreiben? Die wichtigsten Angaben
| Feld | Erklärung |
|---|---|
| Absenderdaten | Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse im Briefkopf. |
| Empfängerdaten | Name und Anschrift des Arbeitgebers, idealerweise mit korrektem Ansprechpartner in der Personalabteilung. |
| Datum | Das Ausstellungsdatum, wichtig für die spätere Berechnung der Kündigungsfrist. |
| Kündigungserklärung | Ein eindeutiger Satz wie „hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum …“. |
| Kündigungstermin | Das konkrete Enddatum unter Beachtung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist. |
| Bitte um Bestätigung | Eine Aufforderung an den Arbeitgeber, den Erhalt schriftlich zu bestätigen. |
| Resturlaub | Optionaler Hinweis, ob noch offener Urlaub genommen werden soll. |
| Zeugnisbitte | Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zum Beendigungstermin. |
| Unterschrift | Eigenhändige, handschriftliche Unterschrift – eine eingescannte oder digitale Signatur reicht nicht aus. |
Ein Kündigungsgrund gehört ausdrücklich nicht in das Schreiben. Wer als Arbeitnehmer kündigt, muss seine Beweggründe nicht offenlegen und sollte sich auf die reine Kündigungserklärung beschränken. Zusätzliche Erklärungen schaffen nur unnötigen Interpretationsspielraum.

Die Kündigungsfrist richtig berechnen
Ohne abweichende Regelung im Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Frist nach § 622 Abs. 1 BGB. Sie beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Ein Beispiel: Wer am 3. Juni kündigt, kann frühestens zum 15. Juli aus dem Unternehmen ausscheiden.
Viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge verlängern diese Frist, etwa auf sechs Wochen zum Monatsende. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihren eigenen Vertrag, bevor Sie das Enddatum in die Vorlage eintragen. In der Probezeit gilt dagegen häufig eine kürzere Frist von nur zwei Wochen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Zählen Sie im Zweifel lieber einen Tag mehr als zu wenig. Eine zu früh angesetzte Kündigung verschiebt sich automatisch auf den nächstmöglichen zulässigen Termin und kann so unnötig Verwirrung stiften.

Beispielformulierung für die Kündigungserklärung
Der Kern des Schreibens sollte kurz und eindeutig bleiben. Eine bewährte Formulierung lautet: „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum].“
Wer schneller austreten möchte, kann ergänzen: „Sollte eine frühere Beendigung möglich sein, bitte ich um eine entsprechende Rückmeldung.“ Diese Zusatzformulierung verpflichtet den Arbeitgeber zu nichts, öffnet aber die Tür für ein früheres Enddatum im gegenseitigen Einvernehmen.
Vermeiden Sie Formulierungen wie „ich möchte kündigen“ oder „ich denke über eine Kündigung nach“. Solche Sätze sind rechtlich unklar und könnten als bloße Ankündigung ausgelegt werden.
Die Erklärung muss eindeutig im Präsens stehen. Sie darf keinen Interpretationsspielraum für eine bloße Absichtserklärung lassen.
Ergänzen Sie am Ende des Schreibens die Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sowie um eine schriftliche Bestätigung des Erhalts. Beides kostet nur eine zusätzliche Zeile, erspart aber späteren Aufwand bei der Jobsuche oder im Streitfall.
So nutzen Sie die Vorlage
Tragen Sie zuerst Ihre eigenen Kontaktdaten und die des Arbeitgebers vollständig ein. Ergänzen Sie danach das aktuelle Datum, denn ab diesem Tag beginnt die Frist zu laufen. Formulieren Sie die Kündigungserklärung eindeutig und ohne Wenn und Aber.
Setzen Sie das korrekte Enddatum entsprechend Ihrer individuellen Kündigungsfrist ein. Bitten Sie im gleichen Schreiben um eine schriftliche Empfangsbestätigung. Das gibt Ihnen später einen Nachweis, falls es Unstimmigkeiten über den Zugang der Kündigung gibt.
Drucken Sie das fertige Schreiben aus und unterschreiben Sie es von Hand. Geben Sie es persönlich im Betrieb ab und lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie quittieren.
Alternativ verschicken Sie es per Einschreiben mit Rückschein. Eine einfache E-Mail reicht als Nachweis nicht aus, selbst wenn der Arbeitgeber sie im Nachhinein akzeptiert.
Bewahren Sie eine Kopie des unterschriebenen Schreibens sowie den Versandnachweis gut auf. Sollte es später zum Streit über den Kündigungstermin kommen, ist dieser Nachweis oft entscheidend.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?
Nein, als Arbeitnehmer müssen Sie keinen Grund für Ihre Kündigung nennen. Eine kurze, sachliche Kündigungserklärung ohne Begründung reicht vollständig aus.
Reicht eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp?
Nein, nach § 623 BGB ist für Kündigungen die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben. E-Mail, Fax, WhatsApp oder eine mündliche Kündigung sind rechtlich unwirksam.
Wie lang ist meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?
Ohne abweichende Vereinbarung gilt die gesetzliche Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Ihr individueller Arbeitsvertrag kann eine längere Frist vorsehen.
Kann ich in der Probezeit schneller kündigen?
Häufig ja. Viele Arbeitsverträge sehen für die Probezeit eine verkürzte Frist von zwei Wochen vor, die aber ausdrücklich vereinbart sein muss.
Muss ich meine Kündigung persönlich übergeben?
Nicht zwingend, aber empfehlenswert, da Sie sich den Empfang direkt quittieren lassen können. Alternativ eignet sich ein Einschreiben mit Rückschein als Zugangsnachweis.
Kann ich meine Kündigung zurücknehmen?
Nur, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt. Eine einmal zugegangene Kündigung ist rechtlich wirksam und lässt sich nicht einseitig widerrufen.
Was mache ich, wenn der Arbeitgeber den Erhalt bestreitet?
Dann zählt allein der Nachweis des Zugangs, nicht das Datum auf dem Schreiben. Ein Einlieferungsbeleg für ein Einschreiben oder eine quittierte Kopie der persönlichen Übergabe dienen als Beweis vor Gericht.
Sollte ich die Kündigung vorher mit meinem Chef besprechen?
Rechtlich ist das nicht notwendig, aus praktischen Gründen aber oft sinnvoll. Ein persönliches Gespräch vor der schriftlichen Kündigung vermeidet Missverständnisse und erleichtert häufig die Verhandlung über Freistellung oder Zeugnisnote.