Wer seinen Mietvertrag kündigen möchte, braucht kein Gutachten. Nötig ist ein formal korrektes Schreiben mit den richtigen Angaben und Fristen. Diese Vorlage ist ein fertiges Kündigungsschreiben für Mieter, das Sie mit Ihren Daten ausfüllen und direkt versenden können.
Was ein Kündigungsschreiben für den Mietvertrag enthalten muss
Ein wirksames Kündigungsschreiben braucht mehr als den Satz „ich kündige hiermit". Fehlt eine Pflichtangabe, kann der Vermieter die Kündigung zumindest formal anzweifeln und wertvolle Zeit verstreichen lassen.
| Element | Erklärung |
|---|---|
| Absender und Empfänger | Vollständiger Name und Anschrift von Mieter und Vermieter. |
| Bezeichnung des Mietverhältnisses | Adresse der Wohnung, ggf. Mietvertragsnummer oder Datum des Vertragsschlusses. |
| Kündigungserklärung | Eindeutiger Satz wie „ich kündige das Mietverhältnis fristgerecht zum [Datum]". |
| Kündigungstermin | Konkretes Datum, berechnet nach der gesetzlichen oder vereinbarten Frist. |
| Unterschrift | Eigenhändige Unterschrift aller im Mietvertrag genannten Mieter. |
Die richtige Kündigungsfrist berechnen
Als Mieter gilt für Sie immer eine Frist von drei Monaten nach § 573c BGB, unabhängig von der Wohndauer. Entscheidend ist dabei der Zugang der Kündigung beim Vermieter, nicht das Datum auf dem Schreiben.
Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ein, endet das Mietverhältnis zum Ablauf des drittfolgenden Monats. Ein Beispiel: Geht die Kündigung am 2. Januar zu, endet der Mietvertrag zum 30. April.
Verschickt per einfachem Brief lässt sich der genaue Zugang später schwer beweisen. Ein Einwurf-Einschreiben oder die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung ist deshalb empfehlenswert, besonders bei Terminen kurz vor dem Fristablauf.
Schriftform ist Pflicht
Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist rechtlich unwirksam. § 568 BGB verlangt zwingend die Schriftform, das heißt ein unterschriebenes Papierdokument. Eine eingescannte Unterschrift per E-Mail reicht ebenfalls nicht aus.
Sind mehrere Personen im Mietvertrag als Mieter genannt, müssen alle das Kündigungsschreiben unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung insgesamt unwirksam.
Außerordentliche Kündigung: Wann eine kürzere Frist gilt
In bestimmten Fällen kann der Mieter fristlos oder mit verkürzter Frist kündigen. Ein Beispiel wären gesundheitsgefährdende Mängel, die der Vermieter trotz Aufforderung nicht beseitigt.
Eine außerordentliche Kündigung braucht einen konkret benannten, schwerwiegenden Grund. Prüfen Sie diesen im Zweifel rechtlich, bevor Sie das Schreiben verschicken.
Eine grundlose fristlose Kündigung durch den Mieter ist rechtlich nicht vorgesehen. Ohne triftigen Grund gilt automatisch die reguläre dreimonatige Frist.
Nach der Kündigung: Was als Nächstes ansteht
Nach dem Versand der Kündigung sollte der Mieter zeitnah einen Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren.
Nutzen Sie dafür ein [Wohnungsübergabeprotokoll](/wohnungsuebergabeprotokoll-vorlage/), um den Zustand der Wohnung bei Auszug lückenlos zu dokumentieren. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten über die Kaution.
Die Vorlage nutzen
Tragen Sie Ihre Daten, die Adresse des Vermieters und das korrekt berechnete Kündigungsdatum ein. Versenden Sie das Schreiben per Einwurf-Einschreiben und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg als Nachweis auf, bis das Mietverhältnis vollständig abgewickelt ist.
Musterformulierung für das Kündigungsschreiben
Ein vollständiges Kündigungsschreiben könnte so aussehen.
„[Name], [Straße, Hausnummer], [PLZ, Ort] — An [Name des Vermieters], [Anschrift] — [Ort], den [Datum]
Betreff: Kündigung des Mietverhältnisses [Adresse der Wohnung]
Sehr geehrte/r [Name des Vermieters],
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung fristgerecht zum [Datum]. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins sowie um Terminvorschläge für die Wohnungsübergabe.
Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]"
Passen Sie den Betreff, das Datum und die Anrede an Ihre Situation an, und prüfen Sie vor dem Versand noch einmal, ob das berechnete Kündigungsdatum tatsächlich der gesetzlichen Dreimonatsfrist entspricht.
Typische Fehler beim Kündigungsschreiben vermeiden
Ein häufiger Fehler ist ein zu spät berechnetes Datum. Wird die Dreimonatsfrist falsch gerechnet, verlängert sich das Mietverhältnis unfreiwillig um einen weiteren Monat. Rechnen Sie deshalb immer vom tatsächlichen Zugangsdatum aus, nicht vom Datum, an dem Sie das Schreiben verfassen.
Ein zweiter typischer Fehler betrifft die Kündigungserklärung selbst. Formulierungen wie „ich möchte gerne zum [Datum] ausziehen" wirken unverbindlich und lassen sich später als bloße Absichtserklärung auslegen. Nutzen Sie stattdessen einen eindeutigen Satz mit dem Wort „kündigen", damit keine Zweifel an Ihrem Willen bestehen.
Achten Sie außerdem darauf, dass alle im Mietvertrag genannten Mieter unterschreiben, auch wenn nur eine Person tatsächlich auszieht. Fehlt eine Unterschrift, kann der Vermieter die gesamte Kündigung formal zurückweisen, was wertvolle Zeit kostet.
Sonderfall: Kündigung nach einem Todesfall
Stirbt ein Mieter, geht das Mietverhältnis grundsätzlich auf die Erben über. Diese können es innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters außerordentlich kündigen, mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Diese Regelung gilt zusätzlich zum ohnehin bestehenden Recht auf eine reguläre Kündigung.
Lebte der verstorbene Mieter mit einem Ehepartner oder Lebenspartner in der Wohnung zusammen, tritt dieser meist automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein und muss die Wohnung nicht zwingend kündigen. Prüfen Sie diese Konstellation im Einzelfall, da hier besondere Fristen und Nachweispflichten gelten können.
Häufig gestellte Fragen
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Nein, das Gesetz verlangt zwingend die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier.
Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?
Immer drei Monate zum Monatsende, unabhängig von der Wohndauer, sofern kein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt.
Müssen bei mehreren Mietern alle unterschreiben?
Ja, fehlt die Unterschrift auch nur eines im Vertrag genannten Mieters, ist die Kündigung unwirksam.
Wie weise ich den Zugang der Kündigung nach?
Am sichersten per Einwurf-Einschreiben oder persönlicher Übergabe mit schriftlicher Empfangsbestätigung.
Kann ich fristlos kündigen, wenn mir die Wohnung nicht mehr gefällt?
Nein, eine fristlose Kündigung braucht einen schwerwiegenden Grund wie erhebliche Mängel. Ohne einen solchen Grund gilt die reguläre Frist.